Absetzbarkeit von Zahnarztkosten
Kosten für Heilbehandlungen können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, sofern Ihnen höhere Aufwendungen erwachsen, als dies gemeinhin für die überwiegende Mehrzahl vergleichbarer Steuerzahler der Fall ist.
Die Aufwendungen werden jedoch nur dann steuermindernd berücksichtigt, wenn sie die dem Steuerzahler zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Je nach Einkommen, Steuerveranlagung und Anzahl der Kinder werden unterschiedliche Prozentsätze von den Einkünften als zumutbare Grenze für die Eigenbelastung vom Finanzamt anerkannt.
Siehe folgende Tabelle vom Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Höhe der zumutbaren Eigenbelastung | |||
Gesamtbetrag der Einkünfte |
bis 15.340 € |
über 15.340 |
über 51.130 € |
Steuerzahler ohne Kinder | |||
einzeln veranlagt | 5 | 6 | 7 |
zusammen veranlagt | 4 | 5 | 6 |
Steuerzahler mit Kindern | |||
1 bis 2 Kinder | 2 | 3 | 4 |
mehr als 2 Kinder | 1 | 1 | 2 |
Quelle: BdSt Bund der Steuerzahler Hessen e.V., „Absetzbarkeit von Krankheitskosten“
Berechnungsbeispiele
Weitere Informationen:
- Finanztip: Krankheitskosten in der
Steuererklärung
Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung - Bund der Steuerzahler: Absetzbarkeit von Krankheitskosten