Absetzbarkeit von Zahnarztkosten

Kosten für Heilbehandlungen können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, sofern Ihnen höhere Aufwendungen erwachsen, als dies gemeinhin für die überwiegende Mehrzahl vergleichbarer Steuerzahler der Fall ist.

Die Aufwendungen werden jedoch nur dann steuermindernd berücksichtigt, wenn sie die dem Steuerzahler zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Je nach Einkommen, Steuerveranlagung und Anzahl der Kinder werden unterschiedliche Prozentsätze von den Einkünften als zumutbare Grenze für die Eigenbelastung vom Finanzamt anerkannt.

Siehe folgende Tabelle vom Bund der Steuerzahler Hessen e.V.

Höhe der zumutbaren Eigenbelastung
Gesamtbetrag der Einkünfte

bis

 15.340 €

über

 15.340
  bis 51.130

über

 51.130 €

Steuerzahler ohne Kinder      
     einzeln veranlagt  5  6  7
     zusammen veranlagt  4  5  6
Steuerzahler mit Kindern      
     1 bis 2 Kinder  2  3  4
     mehr als 2 Kinder  1  1  2

 

Quelle: BdSt Bund der Steuerzahler Hessen e.V., „Absetzbarkeit von Krankheitskosten“


Berechnungsbeispiele

Ehepaar mit einem Kind und Einkünften von 35.000 Euro:

Zumutbare Eigenbelastung bis 1.050 Euro (3 % von  35.000 €)

Junggeselle, ohne Kinder mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro

Zumutbare Eigenbelastung bis 4.200 Euro (7 % von 60.000 €)

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